AGB

Allgemeine Verkaufs- und Servicebedingungen 

Stand: August 2025

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Servicebedingungen, in Folge AVSB genannt, gelten für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und allen Service und Beratungsleistungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart und von THB schriftlich bestätigt wurde. 

Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur anwendbar, wenn THB sich mit diesen schriftlich einverstanden erklärt hat. Durch die Bestellung, Annahme der Auftragsbestätigung oder der Ware anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit dieser AVSB.

Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote von THB sind unverbindliche Vorschläge und erfolgen freibleibend. 

Erst mit der Annahme oder Ausführung der Bestellung durch THB kommt das Geschäft zustande. Alle Vereinbarungen – auch Zusagen von Mitarbeitern von THB – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

THB kann davon ausgehen, dass die vom Kunden erhaltenen Informationen vollständig und richtig sind und allen branchenüblichen technischen Normen und Standards entsprechen. Informationen, die der Kunde nicht zur Verfügung gestellt hat, kann THB durch branchenübliche Annahmen, bspw.  über Material, äußere Einflüsse, Einsatzbereich, Temperatur und Belastung, ergänzen.

An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behält sich THB alle Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Vertragspartner darf diese nur mit der schriftlichen Einwilligung von THB an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

Leistungsumfang und Liefermenge

THB schuldet ausschließlich jene Leistung, die in der Auftragsbestätigung und den darin genannten Unterlagen beschrieben ist.

Technische Beratung

THB führt technische Beratungen wie bspw. die Auswahl oder Berechnung von Wälzlagern, Fehleranalysen, Schmier und Wartungsanalysen auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen durch. THB haftet lediglich dafür, dass die Beratung entsprechend industriellen Standards und Normen durchgeführt wird, nicht für die tatsächliche Umsetzbarkeit. Darüber hinaus besteht keine Haftung von THB, auch nicht für einen bestimmten Erfolg.

Lieferzeit

Die Lieferfristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben und werden nach Möglichkeit eingehalten.

Unter angegebenen Tagen sind Arbeitstage zu verstehen. Die Lieferfristen beginnen mit der Bestellungsannahme dokumentiert durch die Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor endgültiger Klärung sämtlicher technischer und kommerzieller Details. 

Die Lieferfristen verlängern sich durch Werksferien, insbesondere während der Weihnachtszeit und der Haupturlaubszeit im August.

Auf Abruf vereinbarte Lieferungen müssen spätestens innerhalb eines Jahres ab Bestellungsannahme seitens THB abgenommen werden, widrigenfalls den Kunden die Rechtsfolgen des Annahmeverzugs treffen. 

Unvorhergesehene Lieferhindernisse berechtigen THB wahlweise zu einer entsprechenden Verlängerung der angegebenen Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag. 

Als derartige Lieferhindernisse gelten insbesondere durch Streik, Aussperrung, Ausfall von Materialanlieferungen oder dergleichen hervorgerufene Produktionseinstellungen, mangelhafte Eigenbelieferung durch Lieferanten, Unterbindungen der Verkehrswege, behördliche Eingriffe oder sonstige Fälle höherer Gewalt. 

Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag steht THB insbesondere dann zu, wenn nach Bestellungsannahme, jedoch vor Lieferung, Umstände bekannt werden, die eine vollständige Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fraglich erscheinen lassen.

Schadenersatzsprüche des Kunden wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen. Wird die von THB angegebene Lieferfrist um mehr als vier Monate überschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach Gewährung einer Nachfrist von einem Monat vom Vertrag zurückzutreten.

Versand

Der Versand erfolgt, falls nicht anders vereinbart, EXW Ebensee und auf Rechnung und auf Gefahr des Bestellers.

Sofern der Kunde nichts vorschreibt, steht es THB frei, den Versandweg, das Transportmittel und die Verpackungsart nach bestem Dafürhalten, jedoch ohne Gewähr, auszuwählen. 

Die Beschaffenheit und Menge der Sendung und ihre Verpackung können nur binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware beanstandet werden. 

Wird die Beanstandung von THB als begründet anerkannt, so ist THB wahlweise berechtigt, Ersatz zu liefern oder eine Gutschrift zu erteilen.

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich

Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

Unsere Preise gelten ab Werk ohne Verpackung, wenn in der Auftragsbestätigung nichts Anderes festgelegt wurde. In unseren Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht eingeschlossen. Diese wird in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung

in der Rechnung gesondert ausweisen.

Der Mindestwert pro Bestellung beträgt 100,- Euro. Bestellungen unter dieser Summe werden mit 25,- Euro beaufschlagt.

Die Verpackung wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. 

Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Zusatz Service und Beratungsleistungen

Der in der Auftragsbestätigung genannte Preis für Beratung und Serviceleistungen beruht auf Voraussetzungen, Umfang und Inhalt der Leistung, wie sie THB bei Unterfertigung der Auftragsbestätigung aufgrund der darin genannten Dokumente bekannt waren. 

Kostenvoranschläge sind nicht bindend und THB ist nur bei erheblicher Überschreitung des Kostenvoranschlags dazu verpflichtet, den Kunden zu informieren. Ändern sich Voraussetzungen, Umfang und Inhalt der Leistung und führt dies zu einem Mehraufwand der THB, so steht THB ein angemessenes zusätzliches Entgelt zu.

Fixpreise für Servicedienstleistungen und Beratungen müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden. Wurde kein Preis vereinbart, verrechnet THB für Dienstleistungen ihre üblichen Entgelte nach Aufwand. 

Zusätzlich zu dem jeweiligen Entgelt steht THB Ersatz für alle Auslagen und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Dienstleistung zu.

Zahlungsverzug

Bei Verzug stehen THB Verzugszinsen von 7 % über dem von der Europäischen Zentralbank jeweils bekannt gegebenen Basiszinssatz zu. 

THB ist berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden vorzeitig fällig zu stellen, wenn dieser mit seinen Zahlungen in Verzug kommt oder wenn Umstände bekannt werden, durch die die Erfüllung seiner Verpflichtungen fraglich erscheint. 

In diesem Falle ist THB weiters berechtigt, Lieferforderungen durch Sendung per Nachnahme auf Kosten des Kunden einzuziehen.

Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.

Gegenforderungen können erst dann aufgerechnet werden, wenn sie von THB durch Erteilung einer Gutschrift anerkannt worden sind.

Eigentumsvorbehalt

THB behält sich das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises samt Zinsen, Kosten und Nebengebühren vor. 

Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu verarbeiten oder unter ausdrücklicher Übertragung des Eigentumsvorbehalts zu veräußern. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Ware ist dem Kunden hingegen nicht gestattet. 

Der Kunde ist ferner verpflichtet, Pfändungen oder andere Zugriffe Dritter auf die Ware unverzüglich mitzuteilen. 

Veräußert der Kunde die von THB gelieferte Ware, so gelten die ihm daraus erwachsenden Forderungen samt allen Nebenrechten so lange als an THB abgetreten, bis THB mit sämtlichen Forderungen aus ihrer Lieferung an den Kunden vollständig befriedigt worden ist. 

THB nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, die Abtretung seinen Käufern bekanntzugeben und THB die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. 

THB ist verpflichtet, die aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt erwachsenden Forderungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln und diese auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend, mindestens zum Neuwert zu versichern. Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die erforderlich werden, sind vom Käufer auf

eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen.

Gewährleistung und Schadenersatz

THB verpflichtet sich, von THB gelieferte Wälzlager, die innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme, spätestens aber 15 Monate nach Lieferung, nachweislich infolge eines Herstellungs- oder Materialfehlers unbrauchbar werden, nach Wahl ganz oder teilweise wieder herzustellen oder zu ersetzen.

Jede darüberhinausgehende Gewährleistungs- oder Ersatzpflicht für direkte oder indirekte Schäden infolge eines Herstellungs- oder Materialfehlers wird für Produkte ausgeschlossen.

Für die nach bestem Wissen erstellten Einbau- und Wartungsvorschläge übernimmt THB keine Gewähr. THB haftet nicht für die der Gebrauchszeit entsprechende natürliche Abnützung oder für Schäden, die infolge unsachgemäßer Benützung oder Behandlung, wie beispielsweise falscher Typenwahl oder Montage, Überbeanspruchung, Verschmutzung, Rost, Zerlegung oder Einbaus fremder Teile, entstehen. 

Eine Ersatzlieferung oder Gutschrift erfolgt erst nach einwandfreier Feststellung der Gewährleistungspflicht durch THB. Der Kunde hat die beanstandete Ware zu diesem Zweck unzerlegt, auf eigenen Kosten einzusenden. In dringenden Fällen erhält er nach Möglichkeit eine Ersatzlieferung zum jeweiligen Tagespreis und nach Beendigung der Untersuchung eine Gutschrift nach Maßgabe der Anerkennung von Gewährleistungsansprüchen durch THB. 

Um die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde seinen sämtlichen fälligen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachkommen. 

Jegliche Aufrechterhaltung vor Erteilung einer Gutschrift durch THB ist ausgeschlossen. Durch eine Ersatzlieferung oder Mängelbehebung tritt keine Verlängerung der vereinbarten Gewährleistungsfrist ein.

THB wird nachgewiesene mangelhafte Serviceleistungen, die innerhalb von sechs Monaten nach Erbringung der Leistung vom Kunden angezeigt werden, nach eigener Wahl durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch beheben, soweit dies mit technisch und finanziell vertretbaren Mitteln möglich ist.

Die Gewährleistung ist auf jene Mängel beschränkt, die der Kunde unverzüglich nach Kenntnis anzeigt. §377 HGB ist sinngemäß anzuwenden. Stellt sich heraus, dass ein Mangel auf Angaben des Kunden, auf die Missachtung von Anweisungen der THB, auf unsachgemäßen Gebrauch oder auf Abnützung zurückzuführen ist, so ist jede Gewährleistung und Haftung von THB ausgeschlossen. 

Für Schäden des Kunden, auch wenn sie durch einen Mangel verursacht wurden, haftet THB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen durch THB verlängert die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht.

Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist gem. VGG von zwei Jahren.

Produkthaftung

Bei der Beschreibung von Erzeugnissen und deren Anwendungsmöglichkeiten in Prospekten, Programmen, Webseiten und ähnlichen Informationen handelt es sich nicht um die Zusicherung bestimmter Anwendungsgebiete und Eigenschaften, sondern um verbindliche Hinweise, die dem Käufer die Beurteilung der Erzeugnisse und ihres Anwendungsbereichs erleichtern soll. 

Der Käufer hat sich rechtzeitig, jedenfalls vor endgültiger Bestellung durch eigene ausreichende Information, fachliche Beratung und Versuche zu überzeugen, dass sich das von ihm gewünschte Ergebnis unter den gegebenen Bedingungen mit den Erzeugnissen von THB erzielen lässt.

Alle Schadenersatzansprüche des Käufers gegen THB oder irgendeinen Erfüllungsgehilfen, aus welchem Grunde immer, insbesondere aus Nichterfüllung, Schlechterfüllung, Verzug, Verschulden vor oder bei Vertragsabschluss, aus unerlaubter Handlung oder einem anderen Rechtsgrund sind ausgeschlossen, wenn nicht der Käufer beweist, dass der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von THB oder eines Erfüllungsgehilfen von THB beruht. 

Jedenfalls sind Schadenersatzansprüche des Kunden gegen THB oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach beschränkt auf Beträge, die THB von der Haftpflichtversicherung oder von sonstigen Versicherungen oder von im Regressweg haftenden Dritten tatsächlich refundiert erhält.

Der Kunde kann ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nur geltend machen, wenn er selbst alle Bestimmungen dieses Vertrags eingehalten hat.

Der Kunde verzichtet auf die Möglichkeit, einen Vertrag mit THB wegen Irrtums anzufechten.

Alle Ansprüche gegen THB können nur innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Eintritt des Schadensfalles bzw. ab Fälligkeit gerichtlich geltend gemacht werden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt Ebensee als Erfüllungsort. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung zwischen THB und dem Kunden ergeben – auch für Wechsel- und Scheckklagen – wird das Landesgericht Wels als Handelsgericht vereinbart. 

THB ist jedoch berechtigt, auch bei dem für den Geschäftssitz oder Wohnsitz des Kunden zuständigen Gericht zu klagen. 

Auf die Vertragsbeziehungen zwischen THB und dem Kunden ist stets österreichisches Recht, ohne UN-Kaufrecht, anzuwenden.

No Russia / Belarus Klausel

Der Vertragspartner darf Waren, die von THB geliefert werden und in den Anwendungsbereich von Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates fallen, weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation und oder nach Weißrussland oder zur Verwendung in der Russischen Föderation und/oder in Weißrussland verkaufen, ausführen oder wiederausführen.

Der Vertragspartner bemüht sich nach besten Kräften, sicherzustellen, dass der Zweck von vorstehendem Absatz nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, vereitelt wird.

Der Vertragspartner informiert THB unverzüglich über etwaige Probleme bei Verletzung dieser Vereinbarung, einschließlich solcher von dritten Parteien.

Schlussbestimmungen

Diese AVSB gelten für alle Bestellungen des Kunden, ohne dass es eines besonderen Hinweises auf sie bedarf. Sollten einzelne dieser AVSB unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung dieser AVSB abgeschlossenen Rechtsgeschäfte nicht. 

Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt zwischen den Vertragsparteien eine dieser Bestimmung wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommende Bestimmung.

Die deutsche Fassung der AVSB ist im Zweifelsfall anderen Sprachfassungen vorzuziehen.